Hotguns Airsoft
 
Euer Softairgelände östlich von Berlin


Ordnung muss sein

§ 1 Geltungsbereich


Diese Benutzungs- Geländeordnung gilt für das umfriedete Gelände und Anlagen Lindenallee 2 in 15345 Prötzel OT Harnekop.

§ 2 Widmung

Das Gelände dient vornehmlich der Austragung von Softairspielen durch den Hotguns Strausberg e.V. und der Durchführung von Veranstaltungen.

2.  Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Geländes und der Anlagen besteht nicht.

3.  Die im Einzelfall abgesprochenen Vereinbarungen über die Benutzung des Geländes richten sich nach bürgerlichem Recht.

§ 3 Aufenthalt

In dem Gelände und Anlagen der RSA Harnekop dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Tagesmitgliedschaft oder einen sonstigen Berechtigungsnachweis mit sich führen oder die ihre     Aufenthaltsberechtigung auf diesem Gelände auf eine andere Art nachweisen können. Mitgliedschaften und Berechtigungsnachweise sind innerhalb des Geländes auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.

2. Softairspieler haben für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzuhalten.

3. Für den Aufenthalt auf dem Gelände an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Geländeleitung aufgestellten Regeln.

4. Das Verlassen des Privatgeländes mit Softairwaffen ist verboten!

§ 4 Eingangskontrolle


Jeder Besucher ist nach dem Betreten des Geländes verpflichtet, sich beim Hotguns Strausberg e.V. anzumelden und eine Tagesmitgliedschaft zu erwerben.
Auch Personen die nicht aktiv am Spiel teilnehmen (Fotografen, Beobachter, Gäste) haben sich anzumelden und müssen ihre Mitgliedschaft erwerben.

3.  Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von gefährlichen oder feuergefährlichen Dingen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

4.  Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die schon einmal ein Geländeverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

5.  Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen oder mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten das Gelände betreten. Hier ist das jeweils gültige Recht (insbesondere das Waffengesetz) unbedingt zu beachten.

§ 5 Verhalten auf dem Gelände


Innerhalb des gesamten Geländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird.

2.  Die Besucher haben den Anordnungen, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes, der Eigentümer und berechtigten Personen Folge zu leisten.

3.  Aus gesetzlichen Gründen ist das Verlassen des Geländes mit Softairwaffen untersagt.

4.  Jeder Spieler hat sich an die ausgehängten Spielregeln zu halten, dies kann von dem Kontroll- und Ordnungsdienst jederzeit überprüft werden. (Chrono)

5.  Die Messung des vereinseigenen Chronos ist bindend.

6.  Alle Ein- und Ausfahrten sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

7.  Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Eigentümers gestattet.

8.  Bäume und Pflanzen dürfen nicht beschädigt oder anderweitig genutzt werden.

9.  Der Bau von Stellungen, Gräben oder Unterständen ist absolut verboten. Bauliche Veränderungen jeder Art ebenso.

10. Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

11. Müll ist an den vorgegebenen Mülltonnen zu entsorgen!

12. Bei der Nutzung des Grill- bzw. Zeltplatzes anfallende Mülltüten bzw. Säcke wird ein Müllpfand in nicht geringer Höhe erhoben!

13. Auf dem Parkplatz und dem gesamten bebauten Innenbereich ist das Benutzen der Softairwaffen auch ohne Kugeln untersagt!

14. Softairwaffen dürfen nur auf den zugewiesenen Stellen (oder Schiesstand, Spielgelände) eingeschossen werden.

15. Das Benutzen von sogenannten "Laufsocken" ist Pflicht! Eine Nichtbeachtung kann zu Geldstrafen oder zum Platzverweis führen!

16. Für minderjährige Spieler besteht eine Gittermaskenpflicht (Metallgitter)! (Achtung Novellierung Waffengesetz)

17. Minderjährige dürfen ausschließlich nur mit 0,5J Waffen spielen! (Achtung Novellierung Waffengesetz F-Zeichen)

18. Joule Grenzen:

Kurzwaffen/Backup (S-AEP, GBB, NBB):      max. 1,00 Joule

Primärwaffe (Hauptwaffe):                           max. 2,00 Joule

Sniper (Bolt Action):                                      max. 2,50 Joule

Vollautomaten:                                              max. 0,50 Joule


19. Backup Pflicht (AEP, GBB, NBB) bei Hauptwaffen über 1,00 Joule!   >entfällt<

  •                              Hier appellieren wir an den gesunden Menschenverstand und empfehlen eine "Gentlemens Bang" Regelung.
  •                              Ab einem vorher definierten Abstand wird nicht mehr geschossen!


20. Es darf ausschließlich mit biologisch abbaubaren BB“s gespielt werden.

§ 6 Verhalten im Gelände entsprechend der aktuellen Waldbrandstufe
Aushänge beachten! Das Rauchen im Wald ist generell verboten! Egal welche Waldbrandstufe! (Landeswaldgesetz)
Betreten des Waldes ab Waldbrandstufe 5 verboten! (Landeswaldgesetz)
Waldbrandstufe
Verhalten im Gelände

1: sehr geringe Waldbrandgefahr
Keine große Gefahr! Trotzdem Vorsicht!

2:  geringe Waldbrandgefahr
Keine Böller oder Nebeltöpfe! Rauchen ausschließlich an den vorgeschriebenen Stellen (Eimer, Parkplatz, vor der Schießstandbaracke)!

3:  mittlere Waldbrandgefahr
Keine Böller oder Nebeltöpfe! Kein Rauchen mehr im Spielgelände!
Rauchen nur an den Spielfeldzugängen und vor der Schießstandbaracke!

4:  hohe Waldbrandgefahr
Kein Rauchen, keine Böller, keine Nebeltöpfe!
Rauchen nur an den Spielfeldzugängen und vor der Schießstandbaracke!

5:  sehr hohe Waldbrandgefahr
Gelände wird geschlossen!

  • Hierüber Informiert der Aktuelle Betreiber über 
  • Die Website, Whatsapp(für bekannte Kontakte), Facebook & Instagramm


§ 7 Verbote
Den Besuchern und Nutzern des Geländes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
sperrige Gegenstände wie bzw. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten;
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände die nicht der EU-Norm entsprechen oder mit einem BAM Prüfzeichen versehen sind (Eigenbau).
alkoholische Getränke aller Art;
Haustiere jeglicher Art;
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
nicht für die allgemeine und für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen oder zu beschädigen;
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. die Funktionsräume), zu betreten;
mit Gegenständen aller Art zu werfen (z.B. Flaschen);
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen wenn es nicht mit dem Kontroll-oder Ordnungsdienst abgesprochen wurde ( WALDBRANDSTUFE);
ohne Erlaubnis des Geländeeigentümers Waren und Eintrittskarten (Einlassbänder) zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
Fotos, Videos, Drohnenflüge ohne Genehmigung des Eigentümers und betroffener Personen zu machen;
bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören;
außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
Sachen, die im Geltungsbereich des Geländes nicht mitgeführt werden dürfen, dort anzubieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen;
Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen.

3.    Auf dem gesamten Gelände ist das Filmen und Fotografieren verboten!

§ 8 Haftung
Das Betreten und Benutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haften weder die Eigentümer noch der Verein.
Unfälle oder Schäden sind dem Eigentümer unverzüglich zu melden.

§ 9 Zuwiderhandlungen


Wer den Vorschriften der §§3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 Euro bis höchstens 500,00 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes über     Ordnungswidrigkeiten (OWIG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBl. IS. 602 - belegt werden. Besteht der     Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.

2.  Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Geländeordnung verstoßen, ohne Entschädigung vom Gelände verwiesen und mit einem Geländeverbot/ Hausverbot belegt werden.

3.  Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.

4.  Die Rechte der Eigentümer und des Hausrechts bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen
Die Bindungswirkung der Geländeordnung entsteht mit dem Zutritt zu dem Gelände. Gäste des Hotguns Strausberg e.V. erkennen mit dem Entrichten der Teilnahmegebühr die Regularien der Geländeordnung als verbindlich an und dokumentieren dies mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste.





 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos